Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßgkeit der Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Schwerwiegendes Dienstvergehen während der Probezeit; Innere Einstellung oder Gesinnung des Beamten als sogenanntes forum internum; Weigerung eines Polizeibeamten Schusswaffen im Dienst zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 199
- NVwZ 1992, 304 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 32, 98, 109 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65] ) im Falle eines Konflikts mit einem für den Betroffenen höherwertigen Glaubensgebot die Verhängung einer Kriminalstrafe für unzulässig gehalten, ohne dies allerdings dogmatisch genau zu verankern.Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts kann insoweit Art und Maß der zulässigen Sanktion beeinflussen (BVerfGE 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65] ).
Widerstreitende Verfassungsgüter (hier steht Art. 4 Abs. 1 GG dem Art. 33 Abs. 5 GG gegenüber) erfordern die Herstellung praktischer Konkordanz, d.h. die verhältnismäßige Zuordnung von Grundrechten und grundrechtsbegrenzenden Rechtsgütern, wobei beide zu optimaler Wirkung gelangen sollen (…Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts Bundesrepublik Deutschland, Rdnr. 317 f.; vgl. hierzu auch BVerfGE 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65] ).
- BVerwG, 22.06.1978 - 1 D 46.77
Einheit des Dienstvergehens - Verjährung
Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90
Immerhin ist aber Gegenstand disziplinarrechtlicher Beurteilung nicht eine bestimmte Tat, sondern die durch die Tat offenbar werdende Persönlichkeit des Beamten, ausgerichtet an der Frage, ob und inwieweit er für den öffentlichen Dienst noch tragbar sei (BVerwGE 63, 88 [BVerwG 22.06.1978 - 1 D 46/77] ). - BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87
Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …
Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90
Der Ablauf der statusrechtlichen Probezeit steht der Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 1 LBG nicht entgegen, da dieser lediglich an die Rechtsstellung des Beamten auf Probe anknüpft (BVerwG, NVwZ 1990, 768 [BVerwG 12.10.1989 - BVerwG 2 C 22.87] ).
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …
Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90
Da jedoch zu der hier zu beurteilenden Fallgestaltung - soweit ersichtlich - keine einschlägigen Präjudizien vorliegen, hat das Verwaltungsgericht unter Heranziehung und Anführung disziplinarrechtlicher Grundsätze sowie der in der Rechtsprechungspraxis der Disziplinargerichte erkennbaren Maßstäbe und Tendenzen eine eigenständige Bewertung des dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltens vorzunehmen (BVerwGE 62, 280, 284 [BVerwG 09.06.1981 - 2 C 24/79] ). - BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
Kriminalbeamtin - Ausrüstung mit Dienstwaffe
Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90
Sowohl die Pflicht dem Dienstherrn jederzeit im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen als auch die Pflicht, die Dienstwaffe auch gegen Menschen zu gebrauchen, sind dem Polizeidienst wesensgemäß, so daß insoweit das Grundrecht des Klägers aus Art. 4 Abs. 1 GG zurückstehen muß (BVerwGE 56, 227, 229 [BVerwG 08.09.1978 - 2 B 31.78] ; ausführlich hierzu auch die Entscheidung der Vorinstanz OVG Berlin…, Urteil vom 20.12.1977 - OVG IV B 85.75 - vgl. auch Podlech, Das Grundrecht der Gewissensfreiheit, und die besonderen Gewaltverhältnisse, 1969, S. 134; kritisch allerdings Lisken, RiA 1979, 169). - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80
Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen
Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90
Zwar ist bei einem Dienstvergehen, das die Tatbestandsvoraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nr. 1 LBG erfüllt, eine Entlassung regelmäßig geboten und entspricht damit auch pflichtgemäßem Ermessen (BVerwGE 66, 19, 25 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80] ). - BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 85.75
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der …
Auszug aus VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90
Sowohl die Pflicht dem Dienstherrn jederzeit im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen als auch die Pflicht, die Dienstwaffe auch gegen Menschen zu gebrauchen, sind dem Polizeidienst wesensgemäß, so daß insoweit das Grundrecht des Klägers aus Art. 4 Abs. 1 GG zurückstehen muß (BVerwGE 56, 227, 229 [BVerwG 08.09.1978 - 2 B 31.78] ; ausführlich hierzu auch die Entscheidung der Vorinstanz OVG Berlin, Urteil vom 20.12.1977 - OVG IV B 85.75 - vgl. auch Podlech, Das Grundrecht der Gewissensfreiheit, und die besonderen Gewaltverhältnisse, 1969, S. 134; kritisch allerdings Lisken, RiA 1979, 169).